Antragsmöglichkeiten auf Palliativleistungen

Wie können Sie  Palliativleistungen beantragen?

Antrag durch den Haus- /Facharzt

Der Haus- /Facharzt erkennt einen Versorgungsbedarf, erstellt die Verordnung und definiert den Umfang der Leistung. Er informiert telefonisch das Palliativ-Care Team und sendet die Vorderseite- und Rückseite der Verordnung per Fax an dieses.

Antrag durch das Klinikum

Auch der Klinikarzt kann eine Verordnung (für 7 Tage) ausstellen, wenn ein Betroffener in seinen häuslichen Bereich zur Weiterversorgung entlassen werden soll.

Anfrage durch den Betroffenen oder aus seinem Umfeld

Das Palliativ-Care Team Fürth prüft bei einem Besuch vor Ort, ob die Hilfeleistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassenvorschriften erbracht werden kann. Im positiven Fall tritt es mit dem Haus- /Facharzt in Verbindung und klärt mit ihm die Verordnung.

Anfrage durch den Pflegedienst

Erkennt ein versorgender Pflegedienst den zusätzlichen spezialisierten palliativen Versorgungsbedarf, beantragt er beim Haus- /Facharzt eine Verordnung.